Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Die AGB gelten für die Vertragsbeziehung zwischen dem Hundecoach Melly (im Folgenden: Hundeschule) und Verbrauchern, die bei der Hundeschule Unterricht wahrnehmen (im Folgenden: Kunde).

 

  • 1 Vertragsinhalt

Mit seiner Anmeldung zum Training in der Hundeschule erklärt der Kunde, die vorliegenden Geschäftsbedingungen gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben.

Eine Anmeldung zu den Kursen der Hundeschule ist verbindlich.

Bei dem zwischen der Hundeschule dem Kunden geschlossenen Vertrag handelt es sich um einen Dienstleistungsvertrag mit dem Ziel, dem Kunden bestimmte Inhalte zu vermitteln. Der Kunde erhält von der Hundeschule lediglich Handlungsvorschläge. Die Hundeschule schuldet keinen Erfolg oder das Erreichen bestimmter Ziele, sofern diese nicht ausdrücklich zugesichert sind. Die Teilnahme an den Übungen während der Kurse und Einzelstunden, die spätere Durchführung der Handlungsvorschläge sowie die Entscheidung, ob der Kunde seinen Hund Übungen unangeleint durchführen lässt, liegen im Ermessen des Kunden und erfolgen auf eigenes Risiko.

Der Unterricht findet im Wienburgpark, in der Stadt und auf dem Hundeplatz in Hiltrup statt, sofern nicht ein anderer Ort vereinbart ist. Anreise sowie ggf. Unterkunft und Verpflegung organisiert der Kunde selbst und auf eigene Kosten.

 

  • 2 Vertragsschluss
  1. Einzelstunden

In den Einzelstunden bietet die Hundeschule dem Kunden zu einem vereinbarten Termin Einzelunterricht an. Die verbindliche Anmeldung erfolgt durch Terminvereinbarung zwischen Hundeschule und Kunde. Die Vergütung ist nach Ende jeder Einzelstunde in bar zu entrichten.

  1. Gruppenstunden und andere Kurse (z.B. Mantrailing)

Handelt es sich bei dem Kurs um eine Gruppe, bedarf es einer verbindlichen Anmeldung des Kunden.

Die Anzahl der Plätze bei geschlossenen Kursen ist begrenzt. Anmeldungen werden nach Datum des Eingangs berücksichtigt. Der Kunde ist an seine Anmeldung gebunden. Sie stellt ein Angebot auf Abschluss eines Vertrages dar. Der Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Bestätigung der Teilnahmeberechtigung durch die Hundeschule zustande. Die Vergütung ist wie vereinbart zu leisten. Dieses heißt bei Anmeldung direkt, per Überweisung oder als Monatsabbo.

  1. Workshops/ Seminare

Teilweise bietet die Hundeschule Seminare oder Workshops zu speziellen Themen an. Ort, Thema und Zeitpunkt solcher Workshops werden durch die Hundeschule auf der Webseite der Hundeschule oder persönlich bekannt gegeben. Für die Workshops gelten dieselben Regeln wie für die Teilnahme an den Gruppenstunden (§ 2 Absatz 3).

Bei der Absage eines Workshops oder eines Seminars durch den Kunden aus welchem Grund auch immer, ist er zur Zahlung einer Bearbeitungs-/Ausfallgebühr verpflichtet, deren Höhe nach dem Zeitpunkt der Absage gestaffelt ist. Sie beträgt bei einer Abmeldung bis zu fünf Wochen vor Veranstaltungsbeginn 50% des Veranstaltungsentgelts, mindestens jedoch 25,00 Euro. Erfolgt die Abmeldung danach oder nimmt der Kunde ohne Abmeldung nicht an der Veranstaltung teil oder bricht er die Teilnahme an der Veranstaltung ab, erfolgt keine Rückerstattung. Die Stellung eines Ersatzteilnehmers durch den verhinderten Seminarteilnehmers  ist jederzeit möglich.. Die Absage kann über E-Mail oder Telefonanruf erfolgen.

Für die Berechnung der Anzahl der Tage vor Veranstaltungsbeginn ist der Zugang der Mitteilung bei der Hundeschule maßgeblich.

Der Kunde ist bei einer Verschiebung des Kurses berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn es sich um einen Workshop/ Seminar handelt.

Im Falle des Rücktritts bei einem Workshop/ Seminar durch die Hundeschule schuldet der Kunde der Hundeschule keine Vergütung.

Seminare können bei zur geringer Zahl der Anmeldungen kurzfristig vom Veranstalter abgesagt werden.
Bereits gezahlte Seminargebühren werden selbstverständlich rückerstattet.

Sonstige Pflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, der Hundeschule ansteckende Krankheiten oder eine Läufigkeit des Hundes sowie eine übersteigerte Aggressivität oder sonstige Verhaltensauffälligkeiten des Hundes, die zur Störung des Kurses führen können, unverzüglich bei Kenntnis anzuzeigen.

Es dürfen nur Hunde am Unterricht teilnehmen, für die eine Haftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungssumme (mind. 1 Millionen Euro) und Impfschutz gegen die folgenden Krankheiten: Tollwut, Staupe, Hepatitis, Parvovirose und Leptospirose besteht. Der Kunde hat auf Aufforderung den Impfpass bzw. die Haftpflichtpolice sowie die Zahlungsbestätigung (z.B. Kopie des Kontoauszugs) vorzuzeigen.

Liegen Umstände gemäß Absatz 1 vor oder sind die Voraussetzungen gemäß Absatz 2 nicht gegeben, ist die Hundeschule berechtigt, den Hund vom Kurs auszuschließen. Der Kunde kann mit einem anderen Hund teilnehmen oder an einem Ersatztermin, soweit möglich und wenn zu diesem Zeitpunkt die Voraussetzungen für eine Teilnahme geschaffen sind.

Verstößt der Kunde gegen seine Pflichten gemäß Absatz 1 und 2 oder verhält sich der Kunde selbst in einer Art und Weise, die den Unterricht und/oder das Training der anderen Teilnehmer stört, oder wirkt er in einer Art und Weise auf seinen Hund ein, die den Grundsätzen der Hundeschule für den Umgang mit Hunden widerspricht, ist die Hundeschule berechtigt, ihn dauerhaft vom Unterricht auszuschließen. Bereits verbindlich gebuchte Stunden hat der Kunde zu zahlen.

 

  • 3 Preise und Zahlungsmodalitäten
  1. Die aktuellen Preise sind auf der Webseite der Hundeschule zu entnehmen oder werden auf Anfrage telefonisch oder per E-Mail mitgeteilt.
  2. Die angegebenen Preise verstehen sich in EURO und beinhalten keine gesetzliche MwSt..
  3. Die Zahlung der Vergütung hat entweder durch Überweisung oder Barzahlung zu erfolgen.
  4. Der Zeitpunkt der Fälligkeit der Zahlung richtet danach, welchen Kurs (Einzelstunde, Gruppenstunde, etc.) der Kunde gebucht hat.
  • 4 Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden
  1. Sagt der Kunde Einzeltrainingsstunden nicht mindestens 24 Stunden vor Kursbeginn/ Trainingstermin ab, ist die Einzeltrainingsstunde durch den Kunden zu zahlen. Im Übrigen ist die Absage kostenfrei. Die Absage kann über E-Mail oder Telefonanruf erfolgen.

 

  • 5 Rücktritt vom Vertrag durch die Hundeschule / Terminverschiebung durch die Hundeschule
  1. Die Hundeschule behält sich vor, vom Vertrag zurück zu treten, insbesondere wenn sich zu wenig Teilnehmer für einen Kurs angemeldet haben oder ein Trainer ausfällt. Dies gilt auch, wenn die Wetterbedingungen (Sturm, Gewitter, extreme Nässe, Hitze, Glätte, etc.) ein Training nicht zulassen, weil die Trainingsbedingungen Hund und Halter in Gefahr bringen könnten. Die Entscheidung, ob das Training in einer solchen Situation vertretbar ist, trifft allein der für den Kurs verantwortliche Hundetrainer.
  2. Die Hundeschule teilt dem Kunden eine Terminabsage / -umlegung unverzüglich, spätestens aber 3 Tage vor Kursbeginn mit, es sei denn es handelt sich um einen Umstand, auf den die Hundeschule keinen Einfluss hat (z.B. plötzlicher Erkrankung des Trainers, Wetterbedingungen, wie plötzlich auftretende Glätte, etc.). In diesem Fall teilt die Hundeschule die Terminabsage/ -Umlegung am Tag der Veranstaltung mit. Der Kunde ist bei einer Verschiebung des Kurses berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn es sich bei dem Kurs um eine Einzelstunde oder ein Workshop/ Seminar handelt.
  3. Im Falle des Rücktritts bei Einzelstunden bzw. Seminaren durch die Hundeschule oder des Kunden schuldet der Kunde der Hundeschule keine Vergütung.
  4. Bei wöchentlich stattfindenden Gruppenstunden erfolgt keine anteilige Rückvergütung des Monatsbetrages, wenn die Gruppenstunde aufgrund eines Umstandes entfallen muss, auf den die Hundeschule keinen Einfluss hat wie z.B. Wetterbedingungen, etc.). Die Entscheidung, ob das Training für Hund und Halter in einer solchen Situation vertretbar ist, trifft allein der für den Kurs verantwortliche Hundetrainer.
  • 6 Rückerstattung von Zahlungen; Feiertage; Schließzeiten der Hundeschule
  1. Die Hundeschule wird dem Kunden im Falle einer Überzahlung bei einem Rücktritt nach § 4 oder § 5 zu viel gezahlte Gebühren unverzüglich zurückerstatten. Hat der Kunde die Vergütung in bar gezahlt, erfolgt die Rückerstattung nach seiner Wahl durch Überweisung auf ein von ihm benanntes Konto oder in bar durch Übergabe in den Räumen der Hundeschule.
  2. Der Monatsbetrag für die Gruppenstunde bleibt stets unverändert, unabhängig davon, wie häufig das Training tatsächlich in dem Monat stattfindet. Fällt der Trainingstag auf einen gesetzlichen Feiertag, so wird dieser Termin nicht nachgeholt oder rückvergütet.
  • 7 Kündigung
  1. Die Hundeschule kann den Vertrag jederzeit kündigen, dies auch ohne die Einhaltung einer Frist (fristlos), z.B. wenn der Kunde Gruppenstunden oder Workshops wiederholt stört oder sich den Anweisungen der Ausbilderin widersetzt.

 

  1. Monatabbo können mit einer Frist von einem Monaten zum Monatsende gekündigt werden, ansonsten verlängert sich der Vertrag automatisch um einen weiteren Monat. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Maßgeblich ist der Eingang der Kündigung bei der Hundeschule.

 

  • 8 Haftung
  1. Die Hundeschule haftet bei eigenem Handeln nicht für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten oder Garantien betreffen oder zu Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Menschen geführt haben oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz zugrunde liegen.
  2. Sofern die Hundeschule auch für leichte Fahrlässigkeit haftet, ist die Haftung der Höhe nach auf vertragstypische, vorhersehbare Schäden begrenzt.
  3. Soweit die Haftung der Hundeschule ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt das auch für die Haftung von gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen der Hundeschule.
  4. Der Kunde haftet uneingeschränkt für jegliche Schäden, die sein Hund verursacht, nach Maßgabe der gesetzlichen Haftungsregelungen.
  5. Personen unter 18 Jahren ist die Teilnahme an Veranstaltungen nur in Begleitung und unter Aufsicht mindestens eines Erziehungsberechtigten gestattet und erfolgt auf eigenes Risiko der Eltern, es sei denn es ist ausdrücklich etwas anderes zwischen Kunde und Hundeschule vereinbart worden.

 

  • 9 Sonstige Pflichten des Kunden
  1. Der Kunde ist verpflichtet, der Hundeschule ansteckende Krankheiten oder eine Läufigkeit des Hundes sowie eine übersteigerte Aggressivität oder sonstige Verhaltensauffälligkeiten des Hundes, die zur Störung des Kurses führen können, unverzüglich bei Kenntnis anzuzeigen.
  2. Es dürfen nur Hunde am Unterricht teilnehmen, für die eine Haftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungssumme (mind. 1 Millionen Euro) und Impfschutz gegen die folgenden Krankheiten: Tollwut, Staupe, Hepatitis, Parvovirose und Leptospirose besteht. Der Kunde hat auf Aufforderung den Impfpass bzw. die Haftpflichtpolice sowie die Zahlungsbestätigung (z.B. Kopie des Kontoauszugs) vorzuzeigen.
  3. Liegen Umstände gemäß Absatz 1 vor oder sind die Voraussetzungen gemäß Absatz 2 nicht gegeben, ist die Hundeschule berechtigt, den Hund vom Kurs auszuschließen. Der Kunde kann mit einem anderen Hund teilnehmen oder an einem Ersatztermin, soweit möglich und wenn zu diesem Zeitpunkt die Voraussetzungen für eine Teilnahme geschaffen sind.
  4. Verstößt der Kunde gegen seine Pflichten gemäß Absatz 1 und 2 oder verhält sich der Kunde selbst in einer Art und Weise, die den Unterricht und/oder das Training der anderen Teilnehmer stört, oder wirkt er in einer Art und Weise auf seinen Hund ein, die den Grundsätzen der Hundeschule für den Umgang mit Hunden widerspricht, ist die Hundeschule berechtigt, ihn dauerhaft vom Unterricht auszuschließen. Bereits verbindlich gebuchte Stunden hat der Kunde zu zahlen.

 

 

  • 10 Urheberrecht

Der Inhalt und die Gestaltung jeglicher dem Kunden von der Hundeschule ausgehändigten Kursunterlagen unterliegen dem urheberrechtlichen Schutz. Die Hundeschule behält sich alle Schutzrechte (einschließlich Markenschutz) ausdrücklich vor. Der Kunde darf sie nur für private Zwecke nutzen und im Rahmen der Privatkopieschranke vervielfältigen. Jede Art der kommerziellen Nutzung oder Verwertung, insbesondere die Vervielfältigung, Verbreitung, Verleih, Vermietung, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Hundeschule.

 

  • 11 Foto- und Filmerlaubnis

Während der Veranstaltungen können Fotos und Videos durch die Hundeschule von Aktivitäten und von Kunden und deren Hunden gemacht werden.

Diese Aufnahmen werden zu Werbe- und Lehrzwecken (Werbung, Homepage, Flyer, Facebook, etc.) genutzt.

Mit Abschluss des Teilnahmevertrages ohne schriftlichen Widerspruch gibt der Kunde sein Einverständnis zur Veröffentlichung und weiteren Verwendung ohne jegliche Forderung gegenüber der Veranstalterin.

Die Weitergabe des Materials und eine Verwendung durch Dritte ist dabei ausgeschlossen. Die urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte des dabei entstehenden kompletten Materials liegt bei der Hundeschule.

Den Kunden ist es nicht gestattet Fotos von Fremdhunden oder anderen Kunden zu machen. Das Aufnehmen von Videos ist grundsätzlich untersagt.

 

  • 12 Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Münster.

 

  • 13 Vertrags- und Unterrichtssprache

Vertragssprache und Unterrichtssprache ist ausschließlich Deutsch.

 

  • 14 Schlussbestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Geschäftsbedingungen bzw. des gesamten Vertrages zur Folge.

 

 

Stand: September 2023

tel:+49 160 92042631                                         📧 melanie(at)hundecoachmelly.de

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