Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Vertragsschluss
Der Vertrag kommt zwischen Hundehalter und der Hundeschule (Hundecoach Melly/ Inhaberin Melanie Dressel) mit der Unterzeichnung der schriftlichen Anmeldung unter Annahme des Vertrages durch die Hundeschule zustande. Mit der Unterschrift auf dem Anmeldungsformular erkennt der Hundehalter (im folgenden „Teilnehmer“) die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Hundeschule an. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Die Leistungen und Angebote der Hundeschule erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
§ 2 Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrages für Einzelunterricht, Gruppenunterricht, Seminare etc. ist, je nach Vereinbarung, die Ausbildung von Menschen und Hund mit verschiedenen Ausbildungszielen.
- Einzelstunden
In den Einzelstunden bietet die Hundeschule dem Teilnehmer zu einem vereinbarten Termin Einzelunterricht an. Die verbindliche Anmeldung erfolgt durch Terminvereinbarung zwischen Hundeschule und Teilnehmer. Die Vergütung ist nach Ende jeder Einzelstunde in bar, oder nah Rechnungsausstellung zu entrichten.
- Gruppenstunden und andere Kurse (z.B. Mantrailing)
Handelt es sich bei dem Kurs um eine Gruppenstunde, bedarf es einer verbindlichen Anmeldung des Teilnehmers.
Die Anzahl der Plätze bei den Gruppenstunden sind begrenzt. Anmeldungen werden nach Datum des Eingangs berücksichtigt. Der Teilnehmer ist an seine Anmeldung gebunden. Sie stellt ein Angebot auf Abschluss eines Vertrages dar. Der Vertrag kommt erst mit Aushändigung der Gruppenkarte durch die Hundeschule zustande. Die Vergütung ist wie vereinbart zu leisten. Dieses heißt bei Anmeldung direkt, bar, per Überweisung, auf Rechnung oder per PayPal.
- Workshops/ Seminare
- Teilweise bietet die Hundeschule Seminare oder Workshops zu speziellen Themen an. Ort, Thema und Zeitpunkt solcher Workshops werden durch die Hundeschule auf der Webseite der Hundeschule oder persönlich bekannt gegeben. Für die Workshops gelten dieselben Regeln wie für die Teilnahme an den Gruppenstunden.
- Bei der Absage eines Workshops oder eines Seminars durch den Teilnehmer aus welchem Grund auch immer, ist er zur Zahlung einer Bearbeitungs-/Ausfallgebühr verpflichtet, deren Höhe nach dem Zeitpunkt der Absage gestaffelt ist. Sie beträgt bei einer Abmeldung bis zu vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn 50% des Veranstaltungsentgelts, mindestens jedoch 25,00 Euro. Erfolgt die Abmeldung danach oder nimmt der Kunde ohne Abmeldung nicht an der Veranstaltung teil oder bricht er die Teilnahme an der Veranstaltung ab, erfolgt keine Rückerstattung. Die Stellung eines Ersatzteilnehmers durch den verhinderten Seminarteilnehmers ist jederzeit möglich. Die Absage kann über E-Mail oder Telefonanruf erfolgen.
- Für die Berechnung der Anzahl der Tage vor Veranstaltungsbeginn ist der Zugang der Mitteilung bei der Hundeschule maßgeblich.
- Der Teilnehmer ist bei einer Verschiebung des Kurses berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn es sich um einen Workshop/ Seminar handelt.
- Im Falle des Rücktritts bei einem Workshop/ Seminar durch die Hundeschule schuldet der Teilnehmer der Hundeschule keine Vergütung.
- Seminare können bei zur geringen Zahl der Anmeldungen kurzfristig von der Hundeschule abgesagt werden.
Bereits gezahlte Seminargebühren werden selbstverständlich rückerstattet.
§ 3 Teilnahmevoraussetzungen
- Der Teilnehmer erklärt, dass sein Hund gesund und frei von ansteckenden Krankheiten und/oder Parasiten ist und über den allgemeinen anerkannten Impfschutz („Leitlinien zur Impfung von Kleintieren“, Ständige Impfkommission StiKo Vet), insbesondere Tollwut, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose und Staupe (Welpen: dem Alter angemessen) verfügt. Ein aktueller Impfschutz ist bei Vertragsabschluss und nachfolgend auf Verlangen der Hundeschule vom Teilnehmer nachzuweisen. Gesundheitliche Beeinträchtigungen von Mensch und/oder Hund, welche die Erreichung des jeweiligen Ausbildungsziels beeinträchtigen können, sind der Hundeschule mitzuteilen. Die Hundeschule verpflichtet sich, diese Informationen vertraulich zu behandeln.
- Es dürfen nur Hunde am Unterricht teilnehmen, für die eine Haftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungssumme (mind. 1 Millionen Euro. Der Teilnehmer hat auf Aufforderung die Haftpflichtpolice sowie die Zahlungsbestätigung (z.B. Kopie des Kontoauszugs) vorzuzeigen.
- Der Teilnehmer ist verantwortlich für die Einhaltung rechtlicher Vorschriften, die ihn als Halter/Besitzer des teilnehmenden Hundes betreffen (z. B. Vorgaben des LHundG NRW). Die Teilnahme an der Ausbildung erfolgt auf eigene Verantwortung des Teilnehmers.
- Bei Nichterfüllen der in diesem § 3 geregelten Voraussetzungen ist die Hundeschule berechtigt, den Teilnehmer von der Teilnahme am Ausbildungsangebot auszuschließen. Ein Anspruch auf Minderung und Rückzahlung des bereits gezahlten Entgelts besteht in diesem Fall nicht.
§ 4 Durchführung der Ausbildung
- Während der Ausbildung ist den Weisungen der Trainer und den Mitarbeitern der Hundeschule Folge zu leisten. Sofern keine anderweitige Anweisung erfolgt, sind Hunde an der Leine zu führen und Hundekontakt ist zu unterbinden.
- Freilauf erfolgt im Rahmen der Ausbildung auf Empfehlung des Trainers nach fachgerechter Einschätzung der individuellen Situation. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Der Teilnehmer haftet eigenverantwortlich und trägt selbst das Risiko, welches aus derartigen Situationen entstehen kann, bis hin zu einer etwaigen Ordnungsstrafe.
- Das Gruppentraining setzt eine grundlegende Sozialverträglichkeit der teilnehmenden Hunde voraus. Die Hundeschule behält sich vor, die Eignung des jeweiligen Hundes zur Ausbildung in der Gruppe nach eigenem Ermessen einzuschätzen und die Hundeschule Teilnehmer einer geeigneten Gruppe zuzuweisen. Ist eine grundlegende Sozialverträglichkeit im Einzelfall nicht gegeben, ist die Hundeschule berechtigt, den Teilnehmer vorübergehend vom Gruppentraining auszuschließen, bis eine Gefährdung anderer Teilnehmer und deren Hunde ausgeschlossen werden kann. Im Fall eines solchen Ausschlusses ruht die Verpflichtung des Teilnehmers zur Zahlung des Entgelts für den Zeitraum des Ausschlusses.
- Die Hundeschule behält sich vor Unterrichtsstunden bei Krankheit, Unwetterwarnung oder anderen Umständen abzusagen.
§ 5 Haftung
- Die Hundeschule haftet ausschließlich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Im Fall von versicherten Schäden ist die Haftung auf die Höhe der Versicherungssumme begrenzt, im Übrigen ist die Haftung auf das Zweifache monatliche Entgelt für eine Ausbildungsangebot beschränkt. Die Haftungsbeschränkung nach diesem § 5a) gilt nicht im Fall einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
- Soweit die Haftung der Hundeschule ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt das auch für die Haftung von gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen der Hundeschule.
- Die Teilnahme am Ausbildungsangebot erfolgt auf eigene Gefahr der Teilnehmer. Die Hundeschule haftet nicht für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die dadurch entstehen, dass die Teilnehmer die von den Trainern gezeigten/veranlassten Übungen ausführen. Die Teilnehmer haften für von ihnen oder ihrem Hund veranlasste Schäden und verpflichtet sich, Begleitpersonen auf die Vertragsbedingungen und den Haftungsausschluss hinzuweisen.
- Die Hundeschule übernimmt keine Haftung für Schäden, die von Dritten (z.B. Begleitpersonen oder deren Hunden) herbeigeführt werden.
- Der Kunde haftet uneingeschränkt für jegliche Schäden, die sein Hund verursacht, nach Maßgabe der gesetzlichen Haftungsregelungen.
- Personen unter 18 Jahren ist die Teilnahme an Veranstaltungen nur in Begleitung und unter Aufsicht mindestens eines Erziehungsberechtigten gestattet und erfolgt auf eigenes Risiko der Eltern, es sei denn es ist ausdrücklich etwas anderes zwischen Kunde und Hundeschule vereinbart worden.
§ 6 Preise und Zahlungsmodalitäten
- Die aktuellen Preise sind auf der Webseite www.hundecoachmelly.de zu entnehmen oder werden auf Anfrage telefonisch oder per E-Mail mitgeteilt.
- Die angegebenen Preise verstehen sich in EURO und beinhalten keine gesetzliche MwSt.
- Die Zahlung der Vergütung hat entweder durch Barzahlung, auf Rechnung, per Überweisung oder Paypal zu erfolgen.
- Der Zeitpunkt der Fälligkeit der Zahlung richtet danach, welchen Kurs (Einzelstunde, Gruppenstunde, etc.) der Teilnehmer gebucht hat.
- Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses hat der Teilnehmer Forderungen binnen eines Monats nach Wirksamwerden der Kündigung schriftlich (per Email an hundeschule.dressel(at)web.de) gegenüber der Hundeschule geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung von Ansprüchen ausgeschlossen. Die Regelung nach diesem § 6 d) gilt nicht für Forderungen im Zusammenhang mit der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie im Zusammenhang mit vorsätzlichen und grob fahrlässig verursachten Schäden.
§ 7 Vertragslaufszeit / Absage Einzelstunde
Das Vertragsverhältnis wird auf die Zeit der gekauften Gruppenkarte geschlossen. Sollte die erworbene Gruppenkarte nicht innerhalb eines Jahres aufgenutzt/genutzt werden, verfällt diese.
§ 8 Rücktritt durch den Teilnehmer
- Der Teilnehmer kann bei Ausbildungsangeboten in Form von Gruppenunterricht vor Beginn der ersten Unterrichtseinheit durch schriftliche Mitteilung (per Email an hundeschule.dressel(at)web.de) zurücktreten. Erfolgt der Rücktritt binnen einer Woche vor Beginn der ersten Unterrichtseinheit, ist eine Stornierungsgebühr nicht fällig. Erfolgt der Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt, ist eine Gruppenstundeneinheit zu zahlen. Die Gruppenkarte ist umgehend zurückzugeben.
- Ausbildungsangebote in Form von Einzelunterricht können bis zu vierundzwanzig (24) Stunden vor der Unterrichtseinheit kostenfrei abgesagt werden. Bei Unterschreitung dieser Frist behält sich die Hundeschule das Recht vor, das Entgelt für den Einzelunterricht in voller Höhe zu berechnen. Ein Anspruch auf einen Ersatztermin besteht nicht.
- Soweit kein Rücktritt des Teilnehmers nach diesem § 8 erfolgt ist, wird das Entgelt für die gebuchten Ausbildungsangebote unabhängig von der tatsächlichen Teilnahme an den Unterrichtseinheiten in voller Höhe fällig. Bei Verhinderung des Teilnehmers wird die Hundeschule im Rahmen ihrer Möglichkeiten und unter Berücksichtigung der Voraussetzungen und des Leistungsstandes des Teilnehmers und dem teilnehmenden Hund Ersatztermine anbieten. Ein Anspruch auf einen Ersatztermin besteht nicht.
§ 9 Rücktritt durch die Hundeschule
- Die Hundeschule behält sich das Recht vor, Ausbildungsangebote und/oder Unterrichtseinheiten abzusagen, wenn
- sich weniger als die vorgesehene Mindestteilnehmerzahl angemeldet haben;
- extreme Wetterlagen das Training unmöglich machen, wesentlich erschweren oder zu einer gesundheitlichen Belastung für die teilnehmenden Hunde führen;
- Trainer krankheitsbedingt ausfallen und keine geeignete Vertretung zur Verfügung steht.
Die Hundeschule wird die Teilnehmer unverzüglich nach Kenntnis von dem Grund der Absage informieren. Die Teilnehmer sind einverstanden, dass die Hundeschule zu diesem Zweck die von den Teilnehmern angegebenen Mobilfunknummern zur Kommunikation über Gruppenchats verwendet.
- Bei einem Rücktritt nach den Regelungen dieses § 9 ii und iii wird die Hundeschule Ersatztermine für die ausgefallenen Unterrichtseinheiten anbieten. Eine Rückerstattung von gezahlten Entgelten ist ausgeschlossen.
- Im Falle des Rücktritts bei Einzelstunden bzw. Seminaren durch die Hundeschule oder des Kunden schuldet der Kunde der Hundeschule keine Vergütung.
§ 10 Werbung
- Die Teilnehmer erklären sich einverstanden, dass die Hundeschule Bild- und Tonmaterial von Unterrichtseinheiten zur Verwendung bei Werbemaßnahmen oder zu Ausbildungszwecken anfertigt. Soweit das jeweilige Bild- und Tonmaterial Teilnehmer der jeweiligen Unterrichtseinheiten zeigt, wird die Hundeschule das Material nur nach vorheriger Absprache mit den jeweiligen Teilnehmern verwenden/veröffentlichen. Eine mündliche Zustimmung des Teilnehmers ist insoweit ausreichend.
- Die Weitergabe des Materials und eine Verwendung durch Dritte ist dabei ausgeschlossen. Die urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte des dabei entstehenden kompletten Materials liegt bei der Hundeschule.
- Den Kunden ist es nicht gestattet Fotos von Fremdhunden oder anderen Kunden zu machen. Das Aufnehmen von Videos ist grundsätzlich untersagt.
§ 11 Urheberrecht
Der Inhalt und die Gestaltung jeglicher dem Teilnehmer von der Hundeschule ausgehändigten Kursunterlagen unterliegen dem urheberrechtlichen Schutz. Die Hundeschule behält sich alle Schutzrechte (einschließlich Markenschutz) ausdrücklich vor. Der Teilnehmer darf sie nur für private Zwecke nutzen und im Rahmen der Privatkopieschranke vervielfältigen. Jede Art der kommerziellen Nutzung oder Verwertung, insbesondere die Vervielfältigung, Verbreitung, Verleih, Vermietung, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Hundeschule.
- 12 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Münster.
- 13 Vertrags- und Unterrichtssprache
Vertragssprache und Unterrichtssprache ist ausschließlich Deutsch.
- 14 Schlussbestimmungen
Sollte eine dieser Bestimmungen nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine Vereinbarung zu ersetzen, die der unwirksamen Bestimmung in Interessenlage und Bedeutung möglichst nahekommen. Entsprechendes gilt für den Fall, dass die Regelungen dieses Vertrages Lücken aufweisen.
Stand: Januar 2026
